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Carax ist ein Wachstumsregler zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winterhärte und Standfestigkeit, sowie ein Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Raps. Carax enthält die Wirkstoffe Mepiquatchlorid (210 g/l) und Metconazol (30 g/l). Die max. Aufwandmenge beträgt 1,4 l/ha. Es sind max. 2 Anwendungen in der Kultur zugelassen. Carax zeichnet sich aus durch eine sehr gute Einkürzungsleistung im Raps, wodurch ein Überwachsen im Herbst verhindert und die Winterhärte deutlich verbessert wird. Das Mittel besitzt darüber hinaus eine recht gute Wirkung gegen Wurzelhals- und Stängelfäule. Carax eignet sich besonders in sehr wüchsigen Rapsbeständen im Herbst. Die Anwendung kann ab dem 2-Blatt Std. erfolgen. Die Aufwandmengen sind an die Entwicklung des Rapses anzupassen, in frühen Entwicklungsstadien (ca. 4 Bl. Std) können bereits deutlich reduzierte Aufwandmengen von ca. 0,5 l/ha zu guten Einkürzungserfolgen führen. Wichtig für den Einsatz von Carax ist eine kräftige Bestandsentwicklung, je wüchsiger die Witterung, desto wirksamer ist das Mittel.
Carax ist ein Wachstumsregler zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winterhärte und Standfestigkeit, sowie ein Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten im Raps. Carax enthält die Wirkstoffe Mepiquatchlorid (210 g/l) und Metconazol (30 g/l). Die max. Aufwandmenge beträgt 1,4 l/ha. Es sind max. 2 Anwendungen in der Kultur zugelassen. Carax zeichnet sich aus durch eine sehr gute Einkürzungsleistung im Raps, wodurch ein Überwachsen im Herbst verhindert und die Winterhärte deutlich verbessert wird. Das Mittel besitzt darüber hinaus eine recht gute Wirkung gegen Wurzelhals- und Stängelfäule. Carax eignet sich besonders in sehr wüchsigen Rapsbeständen im Herbst. Die Anwendung kann ab dem 2-Blatt Std. erfolgen. Die Aufwandmengen sind an die Entwicklung des Rapses anzupassen, in frühen Entwicklungsstadien (ca. 4 Bl. Std) können bereits deutlich reduzierte Aufwandmengen von ca. 0,5 l/ha zu guten Einkürzungserfolgen führen. Wichtig für den Einsatz von Carax ist eine kräftige Bestandsentwicklung, je wüchsiger die Witterung, desto wirksamer ist das Mittel.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.