Alliance suPrim ist eine Herbizid Kombination gegen Unkräuter in Weichweizen, Gerste, Winterroggen und Wintertriticale im Frühjahr. Die Wirkung der Produkte Alliance und Troller entfaltet sich ab Vegetationsbeginn auch bei kalter Witterung. Alliance wirkt über Blatt und Boden. Troller wird hingegen überwiegend über die Blätter aufgenommen und schnell systemisch weiterverteilt. Der Absterbeprozess der Zielpflanzen kann je nach Witterung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Das Pack Alliance suPrim besteht aus 1 kg Alliance und 1 l Troller.
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum
Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig!
Alliance suPrim ist eine Herbizid Kombination gegen Unkräuter in Weichweizen, Gerste, Winterroggen und Wintertriticale im Frühjahr. Die Wirkung der Produkte Alliance und Troller entfaltet sich ab Vegetationsbeginn auch bei kalter Witterung. Alliance wirkt über Blatt und Boden. Troller wird hingegen überwiegend über die Blätter aufgenommen und schnell systemisch weiterverteilt. Der Absterbeprozess der Zielpflanzen kann je nach Witterung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Das Pack Alliance suPrim besteht aus 1 kg Alliance und 1 l Troller.
Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von
Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und
Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten
Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an
oberirdischen Gewässern.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6641-DAS MITTEL WIRD BIS ZU DER HÖCHSTEN DURCH DIE ZULASSUNG FESTGELEGTEN AUFWANDMENGE ODER ANWENDUNGSKONZENTRATION FALLS EINE AUFWANDMENGE NICHT VORGESEHEN IST ALS NICHT BIENENGEFÄHRLICH EINGESTUFT (B4).
NN100-DAS MITTEL WIRD ALS NICHTSCHÄDIGEND FÜR POPULATIONEN RELEVANTER NUTZARTHROPODEN EINGESTUFT.
NW262-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR ALGEN.
NW264-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR FISCHE UND FISCHNÄHRTIERE.
NW265-DAS MITTEL IST GIFTIG FÜR HÖHERE WASSERPFLANZEN.
NW468-ANWENDUNGSFLÜSSIGKEITEN UND DEREN RESTE MITTEL UND DESSEN RESTE ENTLEERTE BEHÄLTNISSE ODER PACKUNGEN SOWIE REINIGUNGS- UND SPÜLFLÜSSIGKEITEN NICHT IN GEWÄSSER GELANGEN LASSEN. DIES GILT AUCH FÜR INDIREKTE EINTRÄGE ÜBER DIE KANALISATION HOF- UND
R38-REIZT DIE HAUT
R41-GEFAHR ERNSTER AUGENSCHÄDEN
SB110-DIE RICHTLINIE FÜR DIE ANFORDERUNGEN AN DIE PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG IM PFLANZENSCHUTZ "PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BEIM UMGANG MIT PFLANZENSCHUTZMITTELN" DES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT IST ZU BEACHTEN.
SF245-01-BEHANDELTE FLÄCHEN/KULTUREN ERST NACH DEM ABTROCKNEN DES SPRITZBELAGES WIEDER BETRETEN.
SP001-ZUR VERMEIDUNG VON RISIKEN FÜR MENSCH UND UMWELT IST DIE GEBRAUCHSANLEITUNG EINZUHALTEN.
SS110-UNIVERSAL-SCHUTZHANDSCHUHE (PFLANZENSCHUTZ) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
SS2101-SCHUTZANZUG GEGEN PFLANZENSCHUTZMITTEL UND FESTES SCHUHWERK (Z.B. GUMMISTIEFEL) TRAGEN BEIM UMGANG MIT DEM UNVERDÜNNTEN MITTEL.
WH951-AUF DER VERPACKUNG UND IN DER GEBRAUCHSANLEITUNG IST AUF DAS RESISTENZRISIKO HINZUWEISEN. INSBESONDERE SIND MAßNAHMEN FÜR EIN GEEIGNETES RESISTENZMANAGEMENT ANZUGEBEN.